Weitere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte

Rechtsgebiete

Erbrecht:

Hier geht es um die Fragen der Gestaltung und Auslegung eines Testaments, Pflichtteilsrechte, Testamentsvollstreckung und Rückforderung von Schenkungen.

 

Verkehrsrecht:

Wir vertreten Sie bei der Abwicklung eines Unfalls, aber auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen ist der Gegner in der Regel dazu verpflichtet auch den anwaltlichen Beistand des Unfallopfers zu zahlen.

 

Versicherungsrecht:

Macht Ihre Versicherung Schwierigkeiten bei der Auszahlung von Versicherungsleistungen? Steht Ihnen ein Anspruch von einer gegnerischen Versicherung zu?

 

Opferrecht:

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, dann kann ich Sie als Opferanwältin oder Nebenklagevertreterin im Strafverfahren unterstützen und alles daran setzen, für Sie die Belastung so gering wie möglich zu halten.

 

Strafrecht:

Sind Sie, auch als Jugendlicher, straffällig geworden oder sind Sie fälschlicherweise angezeigt worden? Wir verteidigen Sie im Ermittlungsverfahren und auch vor Gericht.

 

Weiteres:

Wir vertreten Ärzte, Unternehmen und Einzelpersonen in verschiedenen weiteren Rechtsgebieten und übernehmen auch Ihr Inkasso.

Kosten:

Die Kosten der anwaltlichen Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Honorarvereinbarung, die Sie mit uns schließen. Allgemeine Rechtsschutzversicherungen tragen im Familienrecht in der Regel die Kosten für eine erste Beratung (bitte beachten Sie, ob Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung einen Selbstbehalt vereinbart haben). Für den Fall, dass Sie von Vornherein nicht dazu in der Lage sind unsere Kosten zu tragen, können Sie für die außergerichtliche Beratung bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen, bei dessen Vorliegen dann nur eine kleine Selbstbeteiligung von € 15,00 bei uns fällig wird. In Gerichtsverfahren beantragen wir für Sie in einem solchen Fall Verfahrenskostenhilfe.